
Willkommen in der Hundepension Alpenrod
Mitten in der Natur geht es uns gut...
Die Hundepension und Tagesstätte liegt direkt am Waldrand von Alpenrod. Hier können die Hunde auf einem großen umzäunten Gelände frei laufen und sich austoben.
In kleinen und größeren Gruppen können die Hunde individuell spielen, toben oder auch einfach nur in der Sonne liegen.


Alle Infos auf einen Blick
Bitte vereinbaren sie einen Termin zur Besprechung und Besichtigung. Spontane Besuche können oft nicht berücksichtigt werden da wir einen festen Tagesablauf haben.
Hundetagesstätte
Sie sind berufstätig oder vorübergehend nicht in der Lage ihren Hund zu betreuen? Gerne übernehmen wir das für sie. Von Montag bis Freitag (samstags nach Absprache) können sie ihren Hund in der Zeit von 07:30 - 18:00 Uhr zu uns bringen. Kosten für die Tagesbetreuung 25,- Euro
Hundepension
Sie möchten gerne in den Urlaub fahren? Wie betreuen ihren Hund gerne. Sie fahren in den Urlaub und ihr Hund genießt ein rundum Wohlfühlpaket. Die Hunde werden in Gruppen oder auch einzeln betreut. Ganz individuell. In beheizten Räumen mit jeweils kleiner Terrasse. 24 Stunden Betreuung. Kosten je angebrochenen Tag 30,- Euro
Alle Infos finden sie ganz unten unter allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Über uns
Mein Name ist Simone Prosser, ich bin die Inhaberin der Hundepension Alpenrod und nach §11 Abs. 8f TierSchG zertifizierte Hundetrainerin. Seit 2013 besteht die Hundepension Alpenrod.
Jana Busse ebenfalls zertifizierte Hundetrainerin und seit 2006 Dogwalkerin, gehört seit 2017 zum Team.
Wir haben beide auch die Erlaubnis nach § 11 TierSchG um eine Hundepension zu führen.
Erreichen können sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 18:00 Uhr unter: 0177-7771798 oder per Mail: simoneprosser@web.de
Oder füllen sie einfach das Kontaktformular aus.
Was noch?
Die Hundepension Alpenrod gehört zum Hundezentrum Alpenrod.
Wir bieten ein rundum Paket an.
- Einzeltraining
- Gruppentraining
- Beschäftigungskurse
- Spielstunden
- Wandertage
- Social Walk
Alles dazu finden sie auf der Homepage:
www.hundezentrum-alpenrod.de






Galerie
Bilder aus der Hundepension
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliches und was dazu gehört....
1.Die Unterbringungskosten in der Hundetagestätte kostet 25,- pro Tag, in der Pension 30,- € der Ankunfts- und der Abholtag werden mit berechnet.
2.Bei Überschreitung der vereinbarten Aufenthaltsdauer bzw. Nichtabholung des Hundes trägt die Halterin / der Halter die Kosten des weiteren Aufenthalts, mindestens € 50,00 pro Tag. Sollten der Hundepension durch den Mehraufwand zusätzliche Kosten entstanden sein, werden diese dem Halter/der Halterin ebenfalls in Rechnung gestellt
3.Die Buchung ist nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars oder einem Schreiben per Mail/Whatsapp/Post verbindlich.
4 Stornierung Hundepension:
- Stornierungen müssen schriftlich (per Mail/ WhatsApp/ Post) erfolgen und sind erst wirksam, wenn sie ausdrücklich durch die Hundepension bestätigt wurden.
- Ab dem 10.Tag vor Unterbringung wird der volle Gesamtbetrag fällig.
5.Stornierung Tagesstätte:
- Stornierungen müssen schriftlich (per Mail/per Post) erfolgen und sind erst wirksam, wenn sie ausdrücklich durch die Hundepension bestätigt wurden.
- Bei Stornierungen ab 24 Stunden vorher wird der komplette Tagessatz fällig.
- Für Hunde die einen festen Tag geblockt bekommen gilt eine Stornierungsfrist von 2 Wochen.
6.Der Hund darf nicht mit ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall, o.ä. in der Hundepension/Tagesstätte abgegeben werden. Stellt sich nach Abgabe des Hundes eine solche gesundheitliche Einschränkung heraus, so haftet der Halter für alle daraus resultierenden Kosten (Desinfizierung des Hundehotels etc.) und für die Quarantäneunterbringung des Hundes in Höhe von zusätzlichen € 25,00 pro Tag der Sonderbehandlung. Sollte die Aufnahme des Hundes aufgrund einer der o.a. Gründe abgelehnt werden, so gelten die angegebenen Stornogebühren.
7.Läufige Hündinnen werden nicht in Obhut genommen (Stornogebühren siehe oben). Sollte eine Hündin während ihres Aufenthaltes läufig werden, so haftet die Hundepension nicht für die Folgen, wenn die Hündin gedeckt werden sollte.
8.Für die Unterbringung benötigt Ihr Hund:
- Ein festsitzendes, intaktes Halsband (kein Geschirr, Ketten- oder Zughalsband), wir übernehmen keine Haftung, wenn der Hund sich aus einem zu losen Halsband herauszieht und daraus Schäden entstehen.
- Futter (in geschlossenen Behältnissen entsprechend der Tage des Aufenthaltes - bitte keinen 10 kg Sack für 2 Tage!).
- Es dürfen keine Flohhalsbänder umgelegt sein.
- Chemische Spot on Präparate (z.B. Exspot, Frontline) müssen mindestens 3 Tage vor dem Aufenthalt aufgetragen worden sein.
- Der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung ist vorzulegen. Außerdem empfehlen wir eine zusätzliche Impfung gegen Zwingerhusten.
- Für Schäden, die der Hund verursacht, sei es am Eigentum der Hundepension oder am Eigentum Dritter, haftet die Halterin /der Halter voll, es sei denn, die Mitarbeiterinnen der Hundepension handelten grob fahrlässig. Eine Kopie der Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist beizulegen.
9.Sollte der Hund erkranken oder sich verletzen, so dass ein Tierarztbesuch notwendig ist, stimmt die Halterin / der Halter einer Behandlung bis zu einer Höhe von € 200,00 uneingeschränkt zu. Die Tierarztwahl wird der Hundepension überlassen. Im Falle einer höher zu erwartenden Rechnung setzt sich die Hundepension mit der Halterin / dem Halter in Verbindung. Sollte diese/r nicht zu erreichen sein, wird die Behandlung ohne weitere Zustimmung der Halterin / des Halters im notwendigen Maße durchgeführt. Die Kosten sind im vollen Umfang von der Halterin / dem Halter zu tragen.
Die Behandlung/Versorgung des Hundes durch uns, die über eine einfache Medikamentengabe hinaus geht, wird je nach zeitlichem Aufwand mit mindestens 10,00€/Tag berechnet.
10.Der Halterin / dem Halter ist bekannt, dass die Hunde in der Gruppe gehalten werden. Die Mitarbeiter/innen lassen bei der Gruppenzusammenstellung größtmögliche Sorgfalt walten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Hunde in Auseinandersetzungen geraten und verletzt werden können. Für daraus resultierende Schäden haftet die Hundepension nicht. In diesem Fall kommen die jeweiligen Halterinnen / Halter für die Schäden am eigenen Hund auf. Insbesondere haftet die Hundepension nicht für Verletzungen, die durch normales Hundeverhalten wie Spielen, Springen, Rennen, Zergeln entstehen.
11.Grundsätzlich ist dem Hundehalter / der Hundehalterin gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der Hundepension Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist, als es bei den Nachforderungen oder Stornogebühren usw. angegeben ist.
12.Von Ansprüchen Dritter stellt der Tierhalter / die Tierhalterin die Hundepension und dessen Erfüllungsgehilfen frei, soweit diese Ansprüche nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
13.Sollte eine der genannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Formulars bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird Alpenrod vereinbart.
14.Uns ist bewusst, dass Sie das Wohl Ihres Tieres in unsere Hände abgeben und Ihnen dieses schwer fällt. Es steht Ihnen frei, die Hundepension vorab nach Absprache, ohne Ihren Hund zu besichtigen und sich die Gruppenhaltung anzuschauen. Jedoch müssen Sie auf Besuche während des Aufenthalts Ihres Hundes bei uns verzichten. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Hund nach einem Besuch und erneuter, direkter Trennung sehr verstört sein kann. Auch Besuch von guten Freunden der Familie führt zu demselben Ergebnis. Falls Sie es wünschen und es die Situation erlaubt, zeigen wir Ihnen Ihren Hund gerne in der Gruppe, wenn Sie ihn wieder abholen.
15.Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, werden wir Fotos aus unserer Hundepension, auf dem u.a. möglicherweise auch Ihr Hund zu sehen ist, gegebenenfalls veröffentlichen











